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   BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R   

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https://dejure.org/2012,38683
BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R (https://dejure.org/2012,38683)
BSG, Entscheidung vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R (https://dejure.org/2012,38683)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 27/12 R (https://dejure.org/2012,38683)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie Spesenzahlung des Arbeitgebers für Verpflegungsmehraufwendungen - keine zweckbestimmten Einnahmen - Absetzung der Verpflegungsmehraufwendungen vom Einkommen bis zur Obergrenze gem § 6 BRKG 2005 ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 Nr 1 Buchst a SGB 2, § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2, § 13 Nr 3 SGB 2 vom 20.07.2006, § 13 Abs 1 Nr 3 SGB 2 vom 08.04.2008
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie Spesenzahlung des Arbeitgebers für Verpflegungsmehraufwendungen - keine zweckbestimmte Einnahme - Absetzbarkeit der Verpflegungsmehraufwendungen vom Einkommen bis zur Obergrenze nach § 6 BRKG ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier Spesenzahlungen des Arbeitgebers für Verpflegungsmehraufwendungen als Einkommen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie Spesenzahlung des Arbeitgebers für Verpflegungsmehraufwendungen - keine zweckbestimmte Einnahme - Absetzbarkeit der Verpflegungsmehraufwendungen vom Einkommen bis zur Obergrenze nach § 6 BRKG ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier Spesenzahlungen des Arbeitgebers für Verpflegungsmehraufwendungen als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz IV-Spesen zählen als Einkommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Spesen zählen zum Einkommen

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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    bb) Nach § 13 S 1 Nr. 3 SGB II bzw - ab 1.1.2008 - § 13 Abs. 1 Nr. 3 SGB II ist dem Verordnungsgeber grundsätzlich ein Gestaltungsspielraum zugebilligt, in dessen Grenzen er eine an Zweckmäßigkeitserwägungen orientierte politische Entscheidung treffen kann, aber nicht über den von der Ermächtigung gesteckten Rahmen hinausgehen darf (vgl zur Alhi: BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, RdNr 12).

    Mit der Festsetzung von Pauschbeträgen sollen zeitraubende Ermittlungen im Rahmen der Massenverwaltung vermieden, nicht jedoch Einsparungen (in größerem Umfang) erzielt werden (vgl zur Alhi: BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, RdNr 13) .

    Spiegelbildlich zur Festsetzung von Pauschalen für Bedarfe bei den existenzsichernden SGB II-Leistungen ist insofern zu beachten, dass an die Stelle eines ganz oder teilweise notwendig zu berücksichtigenden Aufwands tretende Pauschalen nicht an einem atypischen Fall orientiert sein dürfen und "realitätsgerecht" in einem transparenten Verfahren sachgerecht so bemessen sein müssen, dass sie in möglichst allen Fällen den entsprechenden Aufwand decken (vgl BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1 zur Pauschalierung von Absetzbeträgen für Versicherungen in der Alhi; zum pauschalen Mehrbedarf für Alleinerziehende Urteil des Senats vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R) .

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt,

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Insoweit fehlt es jedoch an einer Erklärung dafür, warum Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen auch bei sparsamer Wirtschaftsführung (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) und bei einer berufsbedingten Abwesenheit von mehr als zwölf Stunden regelmäßig nur in der angenommenen Höhe anfallen und diesen Betrag nicht überschreiten können.

    Auch wenn von den SGB II-Leistungsberechtigten eine vernünftige Wirtschaftsführung erwartet werden muss (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) , kann dabei - wie der vorliegende Sachverhalt zeigt - nicht regelhaft unterstellt werden, dass die arbeitsvertraglichen Bedingungen die Inanspruchnahme einer preisgünstigen Kantine oder ähnlichen Einrichtung ermöglichen.

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Insoweit fehlt es jedoch an einer Erklärung dafür, warum Kosten für Verpflegungsmehraufwendungen auch bei sparsamer Wirtschaftsführung (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) und bei einer berufsbedingten Abwesenheit von mehr als zwölf Stunden regelmäßig nur in der angenommenen Höhe anfallen und diesen Betrag nicht überschreiten können.

    Auch wenn von den SGB II-Leistungsberechtigten eine vernünftige Wirtschaftsführung erwartet werden muss (vgl zur Alhi: BSGE 45, 60, 62 = SozR 4100 § 138 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 27) , kann dabei - wie der vorliegende Sachverhalt zeigt - nicht regelhaft unterstellt werden, dass die arbeitsvertraglichen Bedingungen die Inanspruchnahme einer preisgünstigen Kantine oder ähnlichen Einrichtung ermöglichen.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Neben dem vom LSG bereits thematisierten Abzug von Warmwasserkosten von den Kosten der Unterkunft und Heizung in Abweichung von den Berechnungen in den angefochtenen Bescheiden ist zu berücksichtigen, dass der Beklagte das für den Kläger zu 3 gezahlte Kindergeld in das Gesamteinkommen einbezogen hat, obwohl es allein auf den Bedarf des Klägers zu 3 anzurechnen ist (vgl zur horizontalen Berechnungsmethode: BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 4) .

    § 13 S 1 Nr. 3 SGB II (idF des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2954) bzw - ab 1.1.2008 - § 13 Abs. 1 Nr. 3 SGB II (idF des Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 8.4.2008 <BGBl I 681>) ermächtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Pauschbeträge für die von dem Einkommen abzusetzenden Beträge zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 4 RdNr 37) .

  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Im Grundsicherungsrecht können nur notwendige Ausgaben als Abzugsposten berücksichtigt werden, während es das Steuerrecht zum Teil genügen lässt, wenn die Aufwendungen durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (BSG Urteil vom 19.6.2012 - B 4 AS 163/11 R - BSGE 111, 89 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 53, RdNr 18 f; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 11 RdNr 462, Stand 6/2010).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    dd) Neben den tatsächlichen und notwendigen Verpflegungsmehraufwendungen sind ggf auch sonstige notwendige und tatsächliche Aufwendungen der Fernfahrertätigkeit, etwa Übernachtungs- und Reisenebenkosten (vgl zB Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 27.9.2012 - 5 K 99/12 - juris RdNr 8 zur Schätzung für Duschen- und Toilettenbenutzung sowie die Reinigung der Schlafgelegenheit in Höhe von 5 Euro je Tag), ergänzend im Rahmen des § 11 Abs. 2 S 1 Nr. 5 SGB II absetzfähig.
  • BVerwG, 21.09.2010 - 2 C 54.09

    Reisekosten; Verpflegung; Mittagessen; unentgeltlich; Dienstreise; Mehraufwand;

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Die Pauschalen des BRKG sind - ausgehend von einer Mindestdauer der beruflich bedingten Abwesenheit von mehr als acht Stunden - so berechnet, dass sie "in der Regel ausreichen, um diejenigen notwendigen Mehraufwendungen abzugelten, die üblicherweise bei einer Dienstreise im Zusammenhang mit der Verpflegung entstehen" (BVerwG Urteil vom 21.9.2010 - 2 C 54/09 - Buchholz 260 § 6 BRKG Nr. 4) .
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Die für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben insofern gefordert, dass eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll (BSGE 102, 295 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 21; BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 9/09 R - juris RdNr 22; BSG vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R - juris RdNr 20), ihm also ein bestimmter privatrechtlicher Verwendungszweck "auferlegt" wird (BSGE 100, 83 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, RdNr 49 ; BSGE 102, 295 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 20 ff ; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 29 RdNr 15 ff ).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Spiegelbildlich zur Festsetzung von Pauschalen für Bedarfe bei den existenzsichernden SGB II-Leistungen ist insofern zu beachten, dass an die Stelle eines ganz oder teilweise notwendig zu berücksichtigenden Aufwands tretende Pauschalen nicht an einem atypischen Fall orientiert sein dürfen und "realitätsgerecht" in einem transparenten Verfahren sachgerecht so bemessen sein müssen, dass sie in möglichst allen Fällen den entsprechenden Aufwand decken (vgl BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1 zur Pauschalierung von Absetzbeträgen für Versicherungen in der Alhi; zum pauschalen Mehrbedarf für Alleinerziehende Urteil des Senats vom 23.8.2012 - B 4 AS 167/11 R) .
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R
    Die für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben insofern gefordert, dass eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll (BSGE 102, 295 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 21; BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 9/09 R - juris RdNr 22; BSG vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R - juris RdNr 20), ihm also ein bestimmter privatrechtlicher Verwendungszweck "auferlegt" wird (BSGE 100, 83 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, RdNr 49 ; BSGE 102, 295 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 20 ff ; BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 29 RdNr 15 ff ).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Gerade bei Arbeitsverhältnissen kann die Schlussabrechnung häufig überhaupt erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, etwa wenn variable Bezügebestandteile, wie Spesen (vgl dazu Urteil des Senats vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R - SozR 4-4225 § 6 Nr. 2 RdNr 17 ff) oder Provisionen, abzurechnen sind.
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Dass bei einem tatsächlich zu deckenden Bedarf neben der Alg II-V auch das BRKG herangezogen werden kann, hat das BSG bereits in anderem Zusammenhang entschieden (BSG Urteil vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R - SozR 4-4225 § 6 Nr. 2 - "Spesen") .
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Denn notwendig im Sinne des Grundsicherungsrechts sind Ausgaben nur, soweit sie im Rahmen einer vernünftigen Wirtschaftsführung anfallen, das heißt nicht außer Verhältnis zu den Einnahmen stehen (vgl Sauer in Sauer SGB II, 2011, § 11b RdNr 38; zu extrem hohen und damit per se nicht notwendigen Aufwendungen vgl BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R - SozR 4-4225 § 6 Nr. 2 RdNr 33) .
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Rechtsprechung
   BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7414
BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R (https://dejure.org/2013,7414)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R (https://dejure.org/2013,7414)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - B 2 U 25/11 R (https://dejure.org/2013,7414)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - wesentliche Besserung des Gesamtzustandes der Unfallfolgen - Einzel-MdE - Gesamt-MdE - Bestandskraft - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 SGB 10, § 33 Abs 1 SGB 10, § 39 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 56 Abs 1 SGB 7
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - wesentliche Besserung des Gesamtzustandes der Unfallfolgen - Einzel-MdE - Gesamt-MdE - Bestandskraft - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - wesentliche Besserung des Gesamtzustandes der Unfallfolgen - Einzel-MdE - Gesamt-MdE - Bestandskraft - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen wesentlicher Besserung der Unfallfolgen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versichertenrente - Aufhebung eines Rentenbescheides nach § 48 SGB X - Feststellung der wesentlichen Änderung bei Renten mit Gesamt-MdE - Bindungswirkung nur für Gesamt-MdE, nicht für Ein-zel-MdE-Werte

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - wesentliche Besserung des Gesamtzustandes der Unfallfolgen - Einzel-MdE - Gesamt-MdE - Bestandskraft - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Entziehung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen wesentlicher Besserung der Unfallfolgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 464
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 61/82
    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Diese sind mit den bestehenden unfallbedingten Gesundheitsverhältnissen zu vergleichen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheids vorgelegen haben (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Anfechtungsklage vgl BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 61/82; BSG vom 20.4.1993 - 2 RU 52/92 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; BSG vom 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R - SozR 4-2600 § 7 Nr. 1 RdNr 7 - Juris RdNr 15; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 54 RdNr 33).

    Nur dieser Verfügungssatz ist wirksam und bindend geworden (vgl BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 61/82; BSG vom 8.5.1981 - 9 RVs 4/80 - SozR 3100 § 62 Nr. 21).

    Der erkennende Senat (vgl BSG vom 20.10.1983 - 2 RU 61/82) und das BSG haben hinsichtlich der Bindungswirkung von Rentenbewilligungsbescheiden wiederholt entschieden, dass die Bindungswirkung nur die Gesamtbewertung einer MdE erfasst (vgl zur Bindungswirkung eines Rentenbescheids: BSG vom 26.6.1990 - 5 RJ 62/89 - SozR 3-1500 § 77 Nr. 1 S 4 f - Juris RdNr 18; zum Recht der schwerbehinderten Menschen: BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 - BSGE 60, 287, 290 = SozR 1300 § 48 Nr. 29 S 88; aA Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand 3/2012, § 48 SGB X Anm 5.6, der eine Bindung der Träger an Teil-MdE-Werte bejaht) .

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    In Betracht kommen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Änderungen im Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1) .

    Die jeweils bestehenden gesundheitlichen Verhältnisse kommen insbesondere in den medizinischen Gutachten zum Ausdruck, die über die Unfallfolgen zum Zeitpunkt der maßgeblichen Bewilligung und vor der Entscheidung über eine Aufhebung eingeholt worden sind (BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1).

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines Verwaltungsakts, dass dessen Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Adressaten bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, die in ihm angeordnete Rechtsfolge zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (vgl BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - Juris RdNr 18; BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-2700 § 168 Nr. 2) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines Verwaltungsakts, dass dessen Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Adressaten bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, die in ihm angeordnete Rechtsfolge zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (vgl BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - Juris RdNr 18; BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-2700 § 168 Nr. 2) .
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Nach der sog neuen Formel des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; später BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210; BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Nach der sog neuen Formel des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; später BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210; BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Nach der sog neuen Formel des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; später BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210; BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Nach der sog neuen Formel des BVerfG ist Art. 3 Abs. 1 GG dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; später BVerfGE 84, 133, 157; BVerfGE 85, 191, 210; BVerfGE 85, 238, 244; BVerfGE 87, 1, 36; BVerfGE 95, 39, 45).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit -

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines Verwaltungsakts, dass dessen Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Adressaten bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, die in ihm angeordnete Rechtsfolge zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (vgl BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - Juris RdNr 18; BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-2700 § 168 Nr. 2) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus BSG, 13.02.2013 - B 2 U 25/11 R
    Das Bestimmtheitserfordernis verlangt als materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung eines Verwaltungsakts, dass dessen Verfügungssatz nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist und den Adressaten bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers in die Lage versetzt, die in ihm angeordnete Rechtsfolge zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (vgl BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R - BSGE 105, 194 = SozR 4-4200 § 31 Nr. 2, RdNr 13 mwN; BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3 RdNr 16 mwN; BSG vom 15.12.2010 - B 14 AS 92/09 R - Juris RdNr 18; BSG vom 7.7.2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2, RdNr 31; BSG vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-2700 § 168 Nr. 2) .
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 32/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessvertretung einer Berufsgenossenschaft -

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 27/03 R

    Rentenversicherung - Zahlung freiwilliger Beiträge - wesentliche Änderung der

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines

  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89

    Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit

  • BSG, 20.11.2012 - B 9 SB 36/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - Feststellung des Grads der

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 4/80

    Neufeststellung der Gesamt-MdE

  • BSG, 26.02.1986 - 9a RV 36/84
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Ob eine Änderung iS des § 48 Abs. 1 S 1 SGB X eingetreten ist, ist durch Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses des ursprünglichen Verwaltungsaktes mit den zum Zeitpunkt des Erlasses des aufhebenden Verwaltungsaktes bestehenden Verhältnissen zu ermitteln (vgl BSG vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464 mwN) .

    In Betracht kommen für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung insbesondere Änderungen im Gesundheitszustand des Betroffenen (vgl BSG vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464; BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1) , wobei es zum einen auf die zum Zeitpunkt der letzten bindend gewordenen Feststellung tatsächlich bestehenden gesundheitlichen Verhältnisse ankommt, die ursächlich auf dem Unfall beruhen.

    Diese sind mit den bestehenden unfallbedingten Gesundheitsverhältnissen zu vergleichen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheides vorgelegen haben (vgl BSG vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464 mwN) .

  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 10/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - wesentliche Änderung

    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn eine durch Verwaltungsakt getroffene Regelung in rechtlicher Hinsicht über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe hinaus Wirkungen erzeugt (vgl BSG Urteil vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464, juris RdNr 13 mwN) .

    Es ist für die Beurteilung der Wesentlichkeit der Änderung von dem Tenor des bindend gewordenen Verwaltungsaktes auszugehen (vgl BSG Urteil vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464 = juris RdNr 22 f mwN) .

    Die Aufdeckung einer Fehldiagnose oder einer überhöhten MdE allein stellt keine wesentliche Änderung iS des § 48 Abs. 1 SGB X dar (vgl BSG Urteil vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464 = juris RdNr 19 mwN; vgl auch BSG Urteil vom 6.10.2020 - B 2 U 10/19 R - SozR 4-2700 § 73 Nr. 2 RdNr 34) .

  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 10/19 R

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Diese durch Bescheid vom 6.11.2008 mit Wirkung ab 1.3.2007 festgestellten tatsächlichen Umstände sind mit den unfallbedingten Gesundheitsverhältnissen zu vergleichen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungsbescheides der Beklagten am 23.5.2013 (mit Wirkung ab 1.6.2013) vorgelegen haben (vgl BSG Urteile vom 13.2.2013 - B 2 U 25/11 R - NZS 2013, 464 mwN und vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1) .
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45067
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12 (https://dejure.org/2012,45067)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2012 - L 15 U 270/12 (https://dejure.org/2012,45067)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - L 15 U 270/12 (https://dejure.org/2012,45067)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz beim Gassigehen während dienstlichen Telefonats von Unfallversicherung umfasst - Landessozialgericht NRW erkennt Arbeitsunfall an

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12
    Die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage ist in Fällen der vorliegenden Art zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 39 m. w. N.).

    Eine Verrichtung ist nur ein konkretes, also auch räumlich und zeitlich bestimmtes Verhalten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar ist (BSG, Urteil vom 09.11.2010 a. a. O.).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 17 m. w. N.; BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 30 m. w. N.).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196, 198 = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 17 m. w. N.; BSG, Urteil vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 30 m. w. N.).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12
    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 12.05.2009 (B 2 U 12/08 R = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 33) und 09.10.2010 (a. a. O.) ein Abrenzungskriterium für den Fall einer Verrichtung mit gemischter Motivationslage bzw. gespaltener Haltungstendenz entwickelt.
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